Anmeldung
Leben Sie mehr als drei Monate in Spanien sind verpflichtet sich beim zuständigen Rathaus (ayuntamiento) Ihres Wohnsitzortes anzumelden. Dies ist nur eine kommunale und keine polizeiliche Anmeldung. Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, die in einer spanischen Stadt einwohnermelderechtlich erfasst sind und sich in das Wählerregister eingetragen haben, genießen zudem kommunales Wahlrecht.
Die polizeiliche Anmeldung müssen Sie dagegen bei der regional oder örtlich zuständigen Oficina de Extranjeros bzw. Policia de Extranjeros durchführen (siehe Liste weiter unten). Dazu benötigen Sie das Antragsformular in zweifacher Ausfertigung und Ihren Reisepass (Original und Kopie).
EU-Bürger erhalten seit dem 1. April 2007 keine Ausweise in Form der Tarjeta de Residencia mehr! Sie tragen Sie sich durch die vorgenannte Prozedur in das zentrale Register für Ausländer ein. Die Eintragung ist mit einer kleinen Gebühr verbunden.
Die bisher ausgestellten Tarjeta de Residencia behalten ihre Gültigkeit. Nach Ablauf müssen Sie jedoch eine Bescheinigung über die Eintragung im Zentralen Register für Ausländer, wie oben beschrieben, beantragen.
Weitere Informationen, wie auch Antragsformulare zum direkten Ausfüllen und Ausdrucken zu Hause, erhalten Sie beim Innenministerium (Secretaria de Estado de Inmigracion y Emigracion), Tel: 900 150 000, http://extranjeros.mtas.es.
Die Steuernummer NIE
Ohne eine Steuernummer (NIE = Número de Identificación de Extranjeros, Ausländer-Identifikationsnummer) kommen Sie in Spanien nicht weit. Erst mit dieser Nummer können Sie ein Konto mit allen Rechten und Pflichten eröffnen, ein Auto oder ein Haus kaufen. Sie sollten gleich nach Ihrer Ankunft in Spanien eine beantragen. Besorgen Sie sich zuerst bei der örtlichen Polizei- oder Ausländerbehörde (siehe Liste weiter unten) das entsprechende Formular oder beauftragen Sie damit einen Agenten für Verwaltungsformalitäten. Wir senden Ihnen es auch gerne zu.
Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es im Original und als Fotokopie zusammen mit zwei Passfotos und einem Anschreiben, in dem Sie nachweisen, warum Sie die Aufenthaltsgenehmigung benötigen (einen Brief eines Arbeitgebers, Kopie eines Mietvertrags oder einer Hypothek) beim Ausländeramt (Oficina de Extranjeros) oder der für Ausländerwesen zuständigen Polizeidienststelle ein. Hier wird Ihnen dann der Termin genannt, an dem Sie Ihre Steuernummer (NIE) erhalten werden.
Ausländerbüros (Oficina de Extranjeros)
Madrid
C/ General Pardiñas, 90
28006 – Madrid (Madrid)
Telefon: 913 226 813 Studenten
Telefon: 913 226 801 EU-Bürger
Öffnungszeiten: Mo - Do von 9 - 19 Uhr. Fr 9 – 14 Uhr für EU- Bürger. Studenten werden täglich nur bis 14 Uhr bedient
Barcelona (Nur EU-Bürger)
Paseo Juan de Borbón, 32
08003 – Barcelona (Barcelona)
Telefon: 932 240 610
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9 - 14 Uhr
Alicante
C/ Ebanistería, 4-6
03008 – Alicante (Alicante)
Telefon: 965 019 300
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9 - 14 Uhr
Alicante (nur für NIE)
C/ Campo de Mirra, 6
03005 – Alicante (Alicante)
Telefon: 965 125 531
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9 - 14 Uhr
Torrevieja
C/ Maldonado, 57
03181 – Torrevieja (Alicante)
Telefon: 965 708 834
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9 - 14 Uhr
Orihuela
C/ Sol, 34
03300 – Orihuela (Alicante)
Telefon: 965 303 244
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9 - 14 Uhr
Benidorm
C/ Apolo XI, 36
03500 – Benidorm (Alicante)
Telefon: 965 855 308
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9 - 14 Uhr
Denia
C/ Castell d´Olimbroi, 5
03700 – Denia (Alicante)
Telefon: 965 783 851
Telefon: 966 432 287
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9 - 14 Uhr
Castellón De La Plana
C/ Ronda Magdalena, 92
12004 - Castellón de la Plana (Castellón)
Telefon: 964 342 314
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9 - 14 Uhr
Valencia
C/ Los Maestres, 2
46003 – Valencia (Valencia)
Telefon: 963 079 250
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 9 - 14 Uhr
Valencia (nur EU-Bürger)
C/ Joaquín Ballester, 39
46009 - Valencia (Valencia)
Telefon: 963 079 486
(Horario: de lunes a jueves de 9.00 a 17.00; viernes de 9.00 a 14.00)