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Leben in Spanien

Sozialversicherung

Die umfassende spanische Sozialversicherung deckt die Bereiche Gesundheit, Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Wohnung, Arbeitslosigkeit, Rentenversicherung und Tod ab.

Die Ausgaben für das spanische Sozialversicherungssystem verteilen sich vorwiegend auf Altersversorgung, Behinderte, Hinterbliebene und Sozialbau. Zuständig ist das Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS).

Die Arbeitslosenversicherung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamts, des Instituto Nacional de Empleo (INEM) und die verbleibenden 30 Prozent der Ausgaben gehen an das Instituto de la Salud (INSALUD) für die Dienstleistungen im Gesundheitswesen zu sowie an das Instituto de Mayores y Servicios Sociales (IMSERSO) für soziale Dienstleistungen, v.a. für alte Menschen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Instituto Nacional de la Seguridad social, www.seg-social.es.

Wer ist beitragspflichtig?

Jeder für ein spanisches Unternehmen tätige ausländische Arbeitnehmer sowie alle Selbstständigen sollten zur spanischen Sozialversicherung ihren Beitrag leisten.

Wenn sie Arbeitnehmer in Spanien sind, müssen in Ihrem Heimatland keine Beitragszahlungen an die Sozialversicherung leisten, auch wenn Spanien mit 40 Ländern, einschließlich Australien, Kanada und USA, Abkommen geschlossen hat, nach denen Auswanderer für einen bestimmten Zeitraum weiter Mitglied des Sozialversicherungssystems ihres Heimatlands bleiben dürfen.

EU-Bürger, die selbständig erwerbstätig sind oder von Ihrer Firma nach Spanien entsandt werden, könne ein Jahr lang weiter ihre Sozialversicherungsbeiträge in ihrem Heimatland entrichten. Nach zwei Jahren müssen EU-Bürger die Beiträge zur spanischen Sozialversicherung entrichten.

In Spanien sesshafte Rentner, die eine Rente aus einem anderen EU-Land beziehen, haben automatisch ein Anrecht auf Gesundheitsversorgung in Spanien, wenn sie im Besitz des Formulars E121 des Sozialversicherungssystems ihres Heimatlands sind.

Auswanderer aus Deutschland erhalten weitere Informationen bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, www.dvka.de.

Wie bezahlen Sie Ihre Beiträge?

Ihr Arbeitgeber wird normalerweise die Behördenformalitäten übernehmen. Sollte dies nicht so sein oder falls Sie Ihr eigener Arbeitgeber oder EU-Bürger mit Rentenanspruch sind, dann müssen Sie sich bei ihrer örtlichen Sozialversicherung melden.

Pensionäre und Rentner sollten über Kopien von E121 Formular, Reisepass, Geburtsurkunde, gegebenenfalls einer Heiratsurkunde und einen Nachweis über einen Wohnsitz (Mietvertrag oder Kaufvertrag einer Immobilie, Grundbuch) verfügen.

Sobald Sie einige Wochen später ihren Krankenkassenausweis (tarjeta sanitaria) erhalten haben, sind auch ihr Ehegatte und Familienmitglieder mitversichert.

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