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Leben in Spanien

Geld

Bankgeschäfte

Währung

Die Währung ist in Spanien, wie in den meisten Ländern der EU auch, der Euro. 100 Cent sind 1 Euro, die Münzen und Banknoten einfach zu unterscheiden. Die größte Münze hat einen Wert von 2 Euro, die kleinste Banknote von 5 Euro. Die Noten unterscheiden sich in ihrer Größe und Farbe und sind in der ganzen EWU einheitlich.

Eröffnung eines Kontos

Es gibt zweierlei Banken in Spanien, Sparkassen (wie Bancaja) und normale Banken. Sparkassen bieten dieselben Dienstleistungen wie normale Banken, haben aber keine Aktionäre, sondern investieren ihre Gewinne in Projekte in den Bereichen Soziales, Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Die Eröffnung eines Sparkontos (cuenta de ahorro) oder Girokontos (cuenta corriente) bei einer spanischen Bank ist eine einfache Angelegenheit. Sie benötigen nur Ihren Reisepass oder Ihre Aufenthaltskarte /Personalausweis und eine Adresse in Spanien und lassen vom Bankangestellten das Formular ausfüllen.

Wenn Sie eine Mindesteinzahlung von EUR 20 vorgenommen haben, erhalten Sie ein Sparbuch („libreta“), aus dem hervorgeht, ob Sie ein Konto für Bürger mit oder ohne Wohnsitz in Spanien besitzen. Bürger ohne Wohnsitz können ein entsprechendes Konto in Euro-Währung eröffnen oder auch nur ein Konto in einer anderen Währung. Sie erhalten innerhalb von zwei Wochen eine Bankkarte.

Sie werden ein Bankkonto brauchen, wenn Sie Ihre Rechnungen für Wasser, Strom und Telefon per Einzugsermächtigung bezahlen wollen. Wenn Sie dem Dienstleister den Banknamen und die Kontonummer angeben, werden die Rechnungen direkt von Ihrem Konto abgebucht.

Wollen Sie eine Einzugsermächtigung stornieren, wenden Sie sich an Ihre Bankfiliale und setzen Sie das Dienstleistungsunternehmen von der Stornierung in Kenntnis. Sie müssen ihrer Bankfiliale auch Änderungen Ihrer Anschrift mitteilen. Fast alle Banken und Sparkassen bieten mittlerweile an, diese Erledigungen auch über das Online-Banking durchzuführen.

Bankfilialen

Die Bankangestellten und Direktoren sind im allgemeinen sehr freundlich in Spanien. Schon bald erkennt man Sie wieder, begrüßt Sie mit einem Lächeln und kennt Sie beim Namen.

Die größeren, landesweit tätigen Finanzinstitute haben Zweigstellen in allen Städten und Ortschaften, aber in den einzelnen Regionen gibt es eigene Banken und Sparkassen, wie etwa Bancaja.

Steuerwesen

Das spanische Steuerjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Der Staat erhebt Steuern auf drei Ebenen: zentral, regional und lokal. In allen Provinzhauptstädten gibt es Finanzämter, bei denen Sie kostenlos Beratung erhalten. Ihnen wird auch ein Teil der Arbeit beim Ausfüllen der Steuererklärung abgenommen, jedoch nicht alles.

Es gibt einen Unterschied zwischen der Sesshaftigkeit in Spanien im bürgerlichen Sinne und im steuerlichen Sinne. Wenn Sie in Spanien für mehr als 182 Tage im Jahr sesshaft sind, werden Sie automatisch für im steuerlichen Sinne sesshaft erachtet.

Dies bedeutet, dass Sie Einkommenssteuer für Ihre Einkünfte in anderen Ländern bezahlen und im Mai oder Juni eine Steuererklärung ausfüllen müssen.

Die Einkommenssteuer für Nicht-Residenten errechnet sich aus den Einkünften in Spanien, einschließlich den Geldeinlagen bei einer spanischen Bank, Eigentum in Spanien oder Einkünften aus Geschäften in Spanien.

Unterschiedliche Steuerarten

  • Einkommenssteuer-IRPF : Die Lohn- und Einkommenssteuer wird direkt an der Quelle vom Arbeitgeber abgeführt; sind Sie Ihr eigener Angestellter, erfolgt die Steuererklärung vierteljährlich (allerdings nur hinsichtlich der Mehrwertsteuer –IVA- von Einkünften und Ausgaben). Nicht-Residenten, die Geld in Spanien verdienen oder Eigentum in Spanien haben, sollten eine Steuererklärung abgeben. Diese Steuererklärung muss in der Regel zwischen dem 1. Mai und dem 20. Juni Vorgelegt werden.
  • Vermögenssteuer- Impuesto sobre el Patrimonio: Von Residenten und Nicht-Residenten für hohe Kapitalvermögen zahlbar, einschließlich Immobilieneigentum, Bargeld auf Bankkonten, Fahrzeuge, Boote, Lebensversicherungen, Schmuck, Aktien und Anteile in Spanien. Für Residenten liegt der Vermögenssteuerfreibetrag bei 258.435 Euro. Es gibt keinen Freibetrag für Nicht-Residenten, welche für ihr gesamtes Kapitalvermögen in Spanien steuerpflichtig sind.
  • Grundsteuer- Impuesto sobre Bienes Inmuebles Urbanos IBI: Von allen Eigentümern, sowohl Residenten als auch von Nicht-Residenten zu entrichten. Dient zur Finanzierung der Straßenreinigung, von Schulen, Stadtverwaltung, örtlichen Sporteinrichtungen etc. Es handelt sich um eine Gemeindesteuer und sie ist daher sehr unterschiedlich. Allerdings wird sie über den Kataster-Wert berechnet, der normalerweise sehr viel niedriger liegt als der Kaufpreis, den Sie bezahlt haben.
  • Müllabfuhr /Kanalgebühren – Basura y alcantarillado: Eine von allen Immobilieneigentümern jährlich zu entrichtende kommunale Abgabe.
  • Wertzuwachssteuer – Impuesto sobre incremento de patrimonio de la venta de un bien inmueble: Residenten zahlen 15%, Nicht-Residenten 35% auf alle Gewinne aus Verkäufen und andere Einkünfte aus Geschäften, Antiquitäten oder Aktien und Anteilen in Spanien.
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer – Impuesto sobre sucesiones y donaciones: Vom Begünstigten innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod zahlbar, wenn die Person in Spanien gestorben ist. In manchen Autonomen Regionen gibt es diese Steuer nicht mehr. Erkundigen Sie sich beim Bürgertelefon ihrer Autononem Region oder sprechen Sie mit einem fachkundigen Anwalt.
  • Gesellschaftssteuer – Impuesto sobre sociedades: 35% bzw. 25% auf Gewinne von Gesellschaften und im Handelsregister eingetragenen Unternehmen wie Aktiengesellschaften ( Sociedad Anónima (SA)) oder GmbH (Sociedad Limitada (SL)).
  • Sondersteuer für Offshore-Gesellschaften - Impuesto especial: Jährlich zahlbare Steuer auf das Immobilieneigentum von Offshore-Gesellschaften in Spanien, dessen Eigentümer anonym geblieben ist.
  • Autosteuer- Impuesto de circulación: Von allen Eigentümern eines in Spanien zugelassenen Fahrzeugszu entrichten.

Versicherung

Hausratsversicherung

Hausratsversicherung (seguro del hogar) versichert Ihren Haushalt, Ihr Haus als solches und seinen gesamten Inhalt gegen Feuer, Windschäden etc.

Die Versicherungsprämien sind abhängig vom Wert der Immobilie, ihrem Inhalt und den Risiken, gegen die Sie versichert sein wollen.

Wenn ein Haus gemietet ist, kann es nur vom Vermieter versichert werden. Der Mieter kann nur den Inhalt versichern lassen.

Kein Gesetz verpflichtet einen Hauseigentümer zur Versicherung. Wenn Sie jedoch einen Kredit für den Hauskauf aufnehmen, wird die Bank normalerweise verlangen, dass Sie wenigstens eine Feuerversicherung abschließen, um sich bis zur vollständigen Abzahlung des Kredits abzusichern.

Daneben existieren in Spanien zahlreiche Wohnungs- und Hausschutzbriefe (seguro del hogar multiriesgo), die auch Handwerkerleistungen in der Wohnung und am Haus beinhalten. Sie sind meist deutlich günstiger als in Deutschland.

Lebensversicherung

Bei Abschluss einer Lebensversicherung (seguro de vida) verpflichtet sich der Versicherer, entsprechend der zu bezahlenden Prämie, dem Begünstigten beim Ableben der versicherten Person eine vereinbarte Summe zu bezahlen.

Die Person, deren Leben versichert ist, wird allgemein als "Versicherter" bezeichnet. Die Person, die gemäß der Versicherungspolice im Todesfall in den Genuss der Versicherung kommt, ist der "Begünstigte". Sind in der Police die Begünstigten namentlich genannt, kann die Entschädigung noch vor der Testamentsvollstreckung erfolgen.

Krankenversicherung

Die meisten Menschen in Spanien werden durch das öffentliche Gesundheitswesen im Rahmen der Sozialversicherung (Seguridad Social) versorgt. Jedoch nehmen mehr als sechs Millionen spanische Residenten privaten Krankenversicherungen in Anspruch, um Wartelisten aus dem Weg zu gehen und im Notfall mehr Auswahl an Krankenhäusern und Fachärzten zu haben.

Prüfen Sie immer genau, welche Leistungen in der einzelnen Versicherungspolice ein- und ausgeschlossen ist. Spanische Versicherer haben das Recht, die Police zum Ende der Versicherungsfrist zu kündigen, wenn Sie an einer chronischen, ernsten Krankheit mit hohen Behandlungskosten leiden.

Viele Einwanderer sind der Meinung, dass spanische Versicherungen weniger umfassende Leistungen bieten als die in ihren Heimatländern. Das hat sich vor allem in den letzten Jahren stark geändert. Dennoch muss man z.B. bei speziellen Dentalversicherungen einen Teil der Arztleistung selbst bezahlen.

Autoversicherung

Es gibt in Spanien zwei Arten von Autoversicherungen. Alle Autofahrer müssen mindestens eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt Personen- und Sachschäden Dritter (Insassen und Fahrzeug).

Des Weiteren gibt es die Vollkaskoversicherung, die Personen und Sachschäden abdeckt, die nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Auch gegen Diebstahl und Beschädigung des Transportguts sind sie damit versichert.

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